Jedes Jahr sterben in der Bundesrepublik Deutschland rund 600 Menschen an einer Rauchgasvergiftung. Allein in Bayern starben im Jahr 2010 bei rund 4.000 Wohnungsbränden 48 Menschen. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Schlimmer als das Feuer ist der sich um ein Vielfaches schneller ausbreitende Rauch. Schon drei Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein bzw. schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Die Opfer werden in der Regel, ohne aufzuwachen, noch im Schlaf bewusstlos und ersticken an den giftigen Rauchgasen.
Ein Rauchmelder ist in der Lage, durch seinen lauten Alarm einen schlafenden Menschen zu wecken und rechtzeitig vor der drohenden Brandgefahr zu warnen. Damit Sie sich und Ihre Familie rechtzeitig in Sicherheit bringen können, empfiehlt die Feuerwehr den Einbau von Rauchmeldern in privaten Haushalten.

Die meisten Menschen haben keine Vorstellung davon, wie schnell sich Feuer und Rauch in einer Wohnung oder einem Haus ausbreiten. In wenigen Minuten ist das ganze Haus mit tödlichem Brandrauch gefüllt. Nur wenn Sie rechtzeitig gewarnt werden, können Sie schnell reagieren.

 Als eines der letzten Bundesländer hat auch Bayern ein Rauchmelderpflicht eingeführt.  Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift laut Landesbauordnung und wichtige Links hier im Überblick:

Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern

  • für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2017

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • in Schlafräumen und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • in Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. 
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! 
  • im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Warum nachts, da brennt es doch viel seltener?

Das stimmt, in den Nachtstunden ereignen sich nur 30 % aller Brände. Aber in genau dieser Zeit sterben 70 % aller etwa 600 Brandtoten pro Jahr in Deutschland. Die Annahme, bei einem Brand in der eigenen Wohnung oder im Haus wach zu werden, ist genau falsch. Die Brandgase haben eine betäubende Wirkung. Gerade nachts ist der Rauchmelder ein lebenswichtiger Wecker.

Sind Rauchmelder nicht sehr teuer und aufwändig zu installieren?

Es gibt wohl keine günstigere Lebensversicherung als einen Rauchmelder, für wenige Euro im Baumarkt zu kaufen. Wegen des geringen Gewichtes reichen zwei kleine Schrauben und schon hängt der Rauchmelder an der Decke. Die Montage kann sogar mit Montageklebern oder Klebebändern ohne Schrauben und Dübel erfolgen. Beim Kauf achten Sie auf das VdS-Prüfzeichen.

Wohin kommt denn der Rauchmelder und wie viele brauche ich in meiner Wohnung?

Mindestens einen Rauchmelder im Wohnungsflur muss jeder haben. Besser ist es aber auch Schlafräume, Kinderzimmer und Wohnraum ebenfalls auszustatten. Wenn man einmal dabei ist, kostet es nur wenige Euro und wenige Minuten Arbeit mehr und man ist optimal geschützt. Wichtig ist aber auch, dass Sie wissen, was denn im Brandfall zu tun ist.

Was tun, wenn es brennt?

  • Ruhe bewahren
  • Verlassen sie den verrauchten Bereich, öffnen Sie hierbei Türen extrem vorsichtig
  • Schließen sie die Türen zum Brandraum, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern
  • Bringen sie Sich, Kinder und andere Mitbewohner ins Freie
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr – 112 – geben sie dabei Adresse und Brandsituation an
  • Warten Sie auf Rückfragen
  • Warnen Sie andere Hausbewohner

Wenn Sie weitere Fragen haben zum Thema „Rauchmelder“ oder „Brandschutz in Privathaushalten“ helfen wir Ihnen gerne weiter oder informieren Sie sich im unter:

Letzter Einsatz

Brand am Gebäude

📅 26. Oktober 2024
⌚ 05:26 Uhr
⌾ Bergrheinfeld

⇒zu allen Einsätzen⇐

Termine

Wetterwarnungen

  • NEBEL
    Gültig: 29.10. 18:11 - 30.10. 07:00
    Quelle: Deutscher Wetterdienst
  • NEBEL
    Gültig: 29.10. 18:12 - 30.10. 10:00
    Quelle: Deutscher Wetterdienst

Datenschutz
Wir, Feuerwehrverein Bergrheinfeld e.V. (Vereinssitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
Wir, Feuerwehrverein Bergrheinfeld e.V. (Vereinssitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: