Sei es bei einem Brand oder bei einem Verkehrsunfall, von einer Feuerwehr wird erwartet stets kompetente Hilfe für den Bürger erbringen zu können. Diese Kompetenz erlangt die Feuerwehr zwar einerseits durch die vorgehaltenen Geräte und Ausrüstung, jedoch noch viel wichtiger sind andererseits der korrekte Umgang mit der Technik und die geschickte Wahl der Einsatztaktik. Daher werden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bergrheinfeld in unterschiedlichsten Lehrgängen in Technik und Taktik auf Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (kurz FwDv2) ausgebildet. Einen Einblick in das Ausbildungsprogramm erhalten Sie auf den folgenden Seiten dieser Rubrik.
Truppmann
Die Grundausbildung für den Feuerwehrangehörigen ist die Ausbildung zum Truppmann. Hierbei wird das Basiswissen für den Feuerwehrdienst in Theorie und Praxis erlernt. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Rechtsgrundlagen
- persönliche Schutzausrüstung
- Brennen und Löschen
- Gefahren der Einsatzstelle
- Handhabung von wasserführenden Armaturen
- Wasserentnahme aus offenen Gewässern und Hydranten
- Verlegen von langen Schlauchstrecken
- Handhabung von Hilfeleistungsgeräten
Die Truppmannausbildung gliedert sich in zwei Teile und wird auf Landkreisebene organisiert.
Im ersten Teil finden die Ausbildungsveranstaltungen in unterschiedlichen Feuerwehren des zuständigen Kreisbrandmeisterbereichs (neben Bergrheinfeld gehören zu unserem Kreisbrandmeisterbereich die Feuerwehren Garstadt, Hergolshausen, Schwanfeld, Theilheim, Waigolshausen und Wipfeld) statt. Dabei werden von jedem Feuerwehrangehörigen 70 Ausbildungsstunden absolviert. Der erste Teil wird mit einer Prüfung, die sowohl praktisches Können als auch theoretisches Wissen abverlangt, abgeschlossen.
Im zweiten Teil wird das erlernte Wissen in den Gruppenübungen (insgesamt 80 Ausbildungsstunden über zwei Jahre) innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Bergrheinfeld einerseits vertieft und gefestigt, andererseits wird für die Feuerwehr Bergrheinfeld spezifisches Wissen vermittelt.
Nach der Ausbildung zum Truppmann ist die Feuerwehrfrau bzw. der Feuerwehrmann grundsätzlich für den Einsatzdienst geeignet und darf innerhalb eines Trupps die Funktion des Truppmanns übernehmen.
Die Ausbildung zum Truppmann ist Voraussetzung für alle weiteren Lehrgänge einer bayerischen Feuerwehr.
Truppführer
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps, der in der Regel aus zwei Feuerwehrdienstleistenden besteht. Ein ausgebildeter Truppführer muss daher Einsatzbefehle im Löscheinsatz und in der Technischen Hilfeleistung selbstständig und fachlich richtig ausführen können.
Daraus ergeben sich folgende Ausbildungsschwerpunkte:
▪ Taktisches Vorgehen
▪ Erkennen von Gefahren
▪ Lagefeststellung
▪ Lagemeldung
▪ Gefahrenabwehr / Schadensbekämpfung
Der Lehrgang zum Truppführer findet im Ausbildungszentrum Niederwerrn statt und umfasst mindestens 35 Ausbildungsstunden.
Atemschutzgeräteträger
Um bei Brandeinsätzen effektive und professionelle Hilfe zu leisten, ist der Einsatz von Atemschutzgeräteträger notwendig. Bei Hausbränden werden die Atemschutzgeräteträger in den Inneneinsatz geschickt. Für diese lebensfeindliche Umgebungen ist es notwendig, dass sich jeder dieser Feuerwehrmänner physisch und psychisch in einem guten Zustand befindet und auch ausbildungstechnisch auf dem Stand der Technik ist.
Eignungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger:
- Mindestalter 18 Jahre
- Erfolgreiche Ausbildung zum Truppmann und Sprechfunker
- Körperliche Eignung nach G26.3
Die G26.3 Untersuchung beinhaltet:
- Arztgespräch
- Thoraxröntgenbild (alle 6 Jahre)
- Lungenfunktionstest
- Seh- und Hörtest
- Blutprobe
- Belastungs EKG auf einem Ergometer
- Erfolgreiche Teilnahme des Atemschutzgeräteträger Lehrgangs
Gruppenführer
Der Gruppenführer ist wie der Name schon sagt, der Führer der taktischen Einheit Gruppe, i.d.R bestehend aus Maschinist, Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp besteht. Er sitzt im Fahrzeug auf der Beifahrerseite und ist nur für seine Gruppe befehlshabend. Er ist dem Zugführer unterstellt.
Der Gruppenführer
- erkundet die Lage
- bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
- gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg
- ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden
- hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe
- kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbständig leiten
Der Lehrgang zum Gruppenführer findet in einer der drei staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern statt und umfasst mindestens 70 Ausbildungsstunden.
Zur Erkennung im Einsatz tragen Gruppenführer eine blaue Weste.
Zugführer
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Der Lehrgang zum Gruppenführer findet in einer der drei staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern statt und umfasst mindestens 70 Ausbildungsstunden.
Kommandant
Der Feuerwehrkommandant hat nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Aufgabe, für die Einsatzbereitschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen. Er leitet zudem die Einsatz nach Maßgabe des Art. 18 Feuerwehrgesetz und die Ausbildung, ernennt Mannschafts- und Fürhungsdienstgrade und berät die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes un des technischen Hilfsdienstes.
Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben für 6 Jahre gewählt. Der Kommandant der FF Bergrheinfeld ist ehrenamtlich tätig.
Zur Bewältigung seiner Aufgaben hat der Kommandant einen Stellvertreter, welcher ebenfalls gewählt wird.
Maschinist
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Der Lehrgang zum Maschinisten findet im Ausbildungszentrum Niederwerrn statt und umfasst mindestens 35 Ausbildungsstunden.
Quelle: FwDv2
Gerätewart
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“ und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Maschinisten“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.
Der Lehrgang zum Gerätewart findet in einer der drei staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern statt und umfasst mindestens 35 Ausbildungsstunden.
Quelle: FwDv2
Die Gerätewarte der FF Bergrheinfeld sind i.d.R. Donnerstags ab 17:30 Uhr am Gerätehaus anzutreffen.
Leistungsabzeichen
Um die Kenntnisse der Feuerwehrdienstvorschrift FwDv 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ zu vertiefen und zu erhalten, wird in der Freiwilligen Feuerwehr Bergrheinfeld turnusmäßig einmal im Jahr die Leistungsprüfung durchgeführt. Dabei müssen die Feuerwehrleute sowohl ihr praktisches als auch ihr theoretisches Wissen unter Beweis stellen. Man unterscheidet folgende zwei Leistungsprüfungen.
Die Abnahme erfolgt jedoch immer in einer Gruppe, d.h. es treten zu einer Leistungsprüfung immer neun Feuerwehrangehörige an, von denen jeder eine bestimmte Position innerhalb der Gruppe zugewiesen bekommt. Bei der Feuerwehr gibt es in einer Gruppe folgende Positionen:
- Gruppenführer
- Maschinist
- Melder
- Angriffstruppführer
- Angriffstruppmann
- Wassertruppführer
- Wassertruppmann
- Schlauchtruppführer
- Schlauchtruppmann
Als Schiedsrichter fungieren drei Besondere Führungsdiensgrade des Landkreises Schweinfurt, d.h. eine Delegation aus den Reihen der Kreisbrandmeistern bzw. Kreisbrandinspektoren. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Abzeichen.
Folgende zwei Leistungsabzeichen gibt es:
Die Gruppe im Löscheinsatz
Bei dieser Leistungsprüfung wird von einer fiktiven Brandsituation ausgegangen. Das standardmäßige Vorgehen bei Brandeinsätzen wird unter Leitung des Gruppenführers unter Zeitdruck geprobt, d.h. das Prüfungsziel muss innerhalb von 300 Sekunden erreicht werden.
Während die Wasserversorgung hergestellt und eine Verkehrsabsicherung durchgeführt wird, beginnt bereits der Angriffstrupp, der mit Atemschutz ausgerüstet ist, Schläuche für den Löschangriff zu verlegen. Sobald der der Wassertrupp – ebenfalls mit Atemschutz ausgerüstet – als Sicherheitstrupp zur Verfügung steht, erhalten der Angriffstrupp und der Schlauchtrupp vom Gruppenführer den Befehl zur Brandbekämpfung. Der fiktive Brand gilt dann als gelöscht, wenn die zuvor aufgestellten Eimer von den jeweiligen Trupps umgespritzt wurden.
Detaillierte Informationen zur Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ erhalten Sie auf der Internetseite der staatlichen Feuerwehrschule Würzburg Link
Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz
In dieser Leistungsprüfung wird von einem fiktiven Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person bei Nacht ausgegangen. Auch hier gilt es das standardmäßige Vorgehen unter Leitung des Gruppenführers innerhalb einer Sollzeit von 300 Sekunden zu absolvieren.
Zunächst müssen mit Verkehrsleitkegel, Warndreieck und Warnleuchten eine Verkehrsabsicherung aufgebaut werden, gleichzeitig wird jedoch vom Melder bereits die eingeklemmte Person betreut und vom Schlauchtrupp das Beleuchtungsgerät in Stellung gebracht. In dieser Zeit bereitet Angriffstrupp den hydraulischen Rettungssatz, bestehen aus Spreizer und Schneidgerät, zur Personenbefreiung vor. Sobald die Beleuchtung steht und der Brandschutz mit Feuerlöscher und Strahlrohr hergestellt ist, beginnt die fiktive Personenbefreiung, die durch einmaliges Betätigen des hydraulischen Rettungssatzes abgeschlossen ist.
Detaillierte Informationen zur Leistungsprüfung „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ erhalten Sie auf der Internetseite der staatlichen Feuerwehrschule Würzburg Link