Regierung von Unterfranken erteilt der Gemeinde Bergrheinfeld „Grünes Licht“ für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit fünf Stellplätzen in Bergrheinfeld
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Bergrheinfeld (Landkreis Schweinfurt) für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit fünf Stellplätzen in Bergrheinfeld die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Baufreigabe erteilt. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Zuwendungsantrag auf rund 3.268.535 Euro.
Die Notwendigkeit des Neubaus eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Bergrheinfeld wurde durch Vorlage entsprechender Unterlagen hinreichend begründet. Nach den Angaben im Zuwendungsantrag sind bei der Freiwilligen Feuerwehr Bergrheinfeld derzeit ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 (Baujahr 2009), ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (Baujahr 2021), ein Mehrzweckfahrzeug MZF (Baujahr 2000), ein Feuerwehranhänger FwA-Ölspur (Baujahr 2014), ein Pulverlöschanhänger P250 (Baujahr 1965) und ein Gerätewagen GW Dekon-P (Bundesfahrzeug, Baujahr 2000) vorhanden. Die weiteren Planungen sehen eine Ersatzbeschaffung des MZF und die Umnutzung des bisherigen MZF als MTW innerhalb der nächsten Jahre vor. Aus fachtechnischer Sicht konnte damit der Neubau mit fünf Stellplätzen als bedarfsnotwendig befürwortet werden. Durch einen Neubau werden auch bisher fehlende, notwendige Nebenräume geschaffen.
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann die beabsichtigte Maßnahme schnellstmöglich realisiert werden. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Sie wird nach den derzeit geltenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien 329.700 Euro betragen.